Abschlüsse

Bei uns können, wie an vergleichbaren staatlichen Schulen, alle staatlichen Schulabschlüsse erworben werden:

  • Abitur nach Klasse 13, ggf. Fachhochschulreife (bei Erfüllung der vom Ministerium vorgegebenen Kriterien) bei Nicht-Bestehen des Abiturs
  • Mittlerer Schulabschluss – MSA (Fachoberschulreife) mit oder ohne Qualifikationsvermerk für die Sekundarstufe II nach Klasse 11,
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – HSA10) nach Klasse 11.
  • Zum Ende der 12. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler den Waldorfschulabschluss.

Die Schüler, die das Abitur anstreben, bereiten sich im 12. und 13. Schuljahr gezielt auf die staatlichen Prüfungen vor. Bei erfolgreicher Abiturprüfung wird das Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife erteilt, die der an Regelschulen erworbenen gleichwertig ist. Statistisch betrachtet zeigt sich dabei, dass die Schüler den Prüfungsanforderungen nicht nur gut gewachsen sind, sondern auch häufig überdurchschnittlich gute Ergebnisse erzielen.

Eine Informationsbroschüre zu den Abschlüssen erhalten Sie im Bereich Downloads.

Waldorfabschluss

Ziel der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund ist eine umfassende Erziehung und Bildung in einem breiten, sozialen Zusammenhang gemäß den Anforderungen des heutigen Lebens auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners durch gleichgewichtige praktische, künstlerische und wissenschaftliche Unterrichte in zwölf Schuljahren.

Am Ende dieser Zeit steht der Waldorfabschluss. Dort sollen die Fähigkeiten der einzelnen Schüler in umfassender Weise durch individuelle Abschlussarbeiten und deren öffentlicher Darstellung, in Klassenspielen sowie künstlerischen Darbietungen anschaubar werden.

Waldorfschulen sind in NRW nach SchOG § 37 (6) sog. Ersatzschulen eigener Art, „die versuchen wollen, wertvolle pädagogische Reformgedanken zu verwirklichen“. Dadurch haben sie die Gestaltungsfreiheit, die ihnen die Verwirklichung der genannten Erziehungsziele ermöglicht. Andererseits sind sie nicht berechtigt, in gleicher Weise und mit gleicher Wirkung wie staatliche Schulen Abschlüsse zu vergeben. Staatliche Abschlüsse werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach Vorlage der von der Schule erstellten Zeugnisse vergeben. Die für die meisten Berufsausbildungen erforderlichen Berechtigungen können auf folgende Weise erworben werden:

Erster Schulabschluss (Vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

Auf Antrag bei der Schule kann am Ende der 10. Klasse auf der Grundlage des Jahresgutachtenzeugnisses ein Notenzeugnis auf dem Leistungsniveau der 9. Klasse einer Hauptschule ausgestellt werden.

Bei entsprechenden Leistungen bescheinigt die Bezirksregierung Arnsberg gem. der Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen (PO-Waldorf-S I) vom 21. Juni 2008 (GV.NRW. S. 533) auf persönlichen Antrag die Gleichwertigkeit des Zeugnisses mit einem Ersten Schulabschluss.

Erweiterter erster Schulabschluss (Vormals Abschluss nach Klasse 10)

Am Ende der 11. Klasse kann ein Schüler einen dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben, wenn er nach dem Abschlussverfahren gem. § 5 (PO-Waldorf-S I) die Versetzungsanforderungen der Hauptschule erfüllt.

Auf Antrag bei der Schule wird (nach einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Mathematik und Deutsch) auf der Grundlage des Jahresgutachtenzeugnisses ein Notenzeugnis auf dem Leistungsniveau der 10. Klasse einer Hauptschule ausgestellt.

Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit einem Erweiterten Ersten Schulabschluss durch die Bezirksregierung Arnsberg muss (entsprechend dem Ersten Schulabschluss) persönlich beantragt werden. Entscheidungsgrundlage für die Bescheinigung der Gleichwertigkeit sind § 21 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 und 2 (APO-S I).

Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Am Ende der 11. Klasse kann ein Schüler einen dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Abschluss erwerben, wenn er nach dem Abschlussverfahren gem. § 5 (PO-Waldorf-S I) „Zentrale Prüfungen 10“ die Versetzungsanforderungen der Realschule erfüllt.

Auf Antrag der Schule wird (nach einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch) auf der Grundlage des Jahresgutachtenzeugnisses ein Notenzeugnis auf dem Leistungsniveau der 10. Klasse einer Realschule ausgestellt.

Bei entsprechenden Leistungen bescheinigt die Bezirksregierung in Arnsberg die Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit einem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Diese Bescheinigung muss entsprechend dem Verfahren beim Ersten Schulabschluss und Erweiterten Ersten Schulabschluss persönlich beantragt werden.

Die Fachoberschulreife mit dem Qualifikationsvermerk berechtigt zum Übergang in die Oberstufe eines Gymnasiums. Ein Qualifikationsvermerk wird in der Regel erteilt, wenn die Leistungen in allen Fächern befriedigend oder besser sind. Einzelheiten und Ausnahmen sind § 41 Abs. 1 (APO-S I) zu entnehmen.

Bei Verfehlung der erforderlichen Leistung in nur einem Fach mit nicht zentralen Aufgabenstellungen um nur eine Note ist eine Nachprüfung gem. § 42 Abs. 4 (APO-S I) möglich. In den zentral geprüften Fächern kann der Schüler auf Antrag eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen, wenn die Prüfungsnote um eine oder mehr Noten von der Jahresnote abweicht. In Fächern mit zentraler Aufgabenstellung finden keine Nachprüfungen statt.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

In die Jahrgangsstufe 13 (Abiturvorbereitungsklasse) der Waldorfschule werden Schüler:innen zur Probe aufgenommen, von denen erwartet werden kann, dass sie in den von ihnen zu belegenden Fächern einem Unterricht folgen können, der dem Unterricht in der Jahrgangsstufe 13 der gymnasialen Oberstufe nach Inhalt und Anforderungen gleichwertig ist.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse ist in der Regel die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Grundlage für das Abitur ist die Verordnung über die Abiturprüfung für Schüler an Waldorfschulen vom 31. Januar 2000 (GV.NRW.S.145). Die Prüfer in der Abiturprüfung sind die Waldorflehrer unter Mitarbeit der staatlichen Schulaufsicht. Das Abiturzeugnis bescheinigt die allgemeine Hochschulreife ohne jede Einschränkung.

Die Fächer der Abiturprüfung sind Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen, Geschichte, eine weitere Naturwissenschaft (Biologie und Physik) und zwei weitere Fächer (z. B. Erziehungswissenschaft, Erdkunde, Kunst, Sport), wobei die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch zentral geprüft werden. 

In vier von acht Fächern wird in der Abiturprüfung schriftlich und ggf. mündlich (bei Defiziten in den schriftlichen Fächern) geprüft, in zwei weiteren Fächern mündlich. In den sog. Kursabschlussfächern (7. und 8. Fach) erhalten die Schüler:innen Kursabschlussnoten. Weitere Vorleistungen werden nicht erbracht. Zwei der Fächer sind Leistungskurse (in der Regel aus den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Geschichte) und sechs der Fächer sind Grundkurse.

Bei nicht bestandener Abiturprüfung kann, bei Erfüllung der vom Ministerium vorgegebenen Kriterien, der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Details finden Sie in den Abiturbestimmungen im Downloadbereich.

Spätestens ein halbes Jahr vor Beendigung der 11. Klasse werden in einer schriftlichen Benachrichtigung (Zwischenzeugnis) die Fächer benannt, durch die aufgrund nicht ausreichender Leistungen die Fachoberschulreife oder der Hauptschulabschluss gefährdet ist.

Außerdem können sich die Erziehungsberechtigten individuell beim jährlichen Elternsprechtag über den Leistungsstand ihrer Kinder im Hinblick auf diese Abschlüsse erkundigen.

Im Februar/März werden die Schüler der 12. Klassen ausführlich über die Bedingungen der Vorbereitungsklasse zum Abitur (Angebot der Fächer und Wahlmöglichkeiten) im Hinblick auf die Abiturprüfung informiert. Sie wählen die entsprechenden Fächer gemäß der Abiturbestimmungen und werden von den Fachlehrern mit Bezug auf ihre Leistungen individuell beraten.

Die verschiedenen, mit den staatlichen Aufsichtsbehörden getroffenen Vereinbarungen können sich im Rahmen der Veränderungen staatlicher Abschlüsse ändern, was in unserer reformfreudigen Zeit immer wieder der Fall sein kann. Den Anschluss an diese Entwicklung hält der Bund der Freien Waldorfschulen im Land Nordrhein-Westfalen (durch die Landesarbeitsgemeinschaft Waldorf NRW e. V.) im Kontakt mit der jeweiligen Bezirksregierung und dem Ministerium für Schule und Bildung.